9. Mit Erklärung vom 8. Mai 2024 beantragte der Angeklagte eine Verschiebung der Verhandlung aufgrund von Ferienabwesenheit. 10. Antragsgemäss wurde der Angeklagte mit Vorladung vom 14. Mai 2024 neu auf den 25. Juni 2024 vorgeladen. 11. Mit Schreiben vom 30. Mai 2024 wurde dem Angeklagten die Vorladung zusätzlich per A-Post Plus zugestellt. 12. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung vom 25. Juni 2024 erschienen. 13. Mit Schreiben vom 28. Juni 2024 wurde dem Angeklagten eine mögliche Bussenerhöhung angedroht und die Möglichkeit zur Stellungnahme oder zum Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl gegeben.