1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, er könne so lange keine (weitere) Steuererklärung einreichen, als er keine korrekte Abrechnung 2020 erhalten habe. Auch der Kinderunterhalt sei nicht korrekt berücksichtigt worden. Weiter machte der Angeklagte eine Ersatzforderung geltend. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 bestätigte der Angeklagte seinen Einsprachewillen betreffend Ordnungsbusse und mahnte die gestellten Ersatzforderungen.