10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q.______ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz und E-Mail vom 26. April 2024). 11. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).