3.3. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2016 bis 2020) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits drei Mal gebüsst werden (2016, 2019, 2020). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 125'100.00 sowie bei der vierten Widerhandlung CHF 5'500.00. 3.4. Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 5'500.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich.