3.2.2. Die Angeklagte bestreitet das der Bussenbemessung zu Grunde gelegte Einkommen. In der Einsprache macht sie geltend, sie könne ihr Einkommen mit den Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 darlegen. Die Angeklagte erachtet die Höhe der Busse als überrissen und beantragt deren Neuansetzung.