Das KStA beantragt eine Busse in der Höhe des Strafbefehls, also von CHF 5'500.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00). -9- 3.2. 3.2.1. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 125'100.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 2020) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt.