1.3.3. In der Vernehmlassung des Gemeindesteueramts Q._____ wurde die Mahnung als "eingeschrieben" betitelt. Das ist falsch. Die Mahnung wurde per A-Post Plus versandt. Das KStA teilte der Angeklagten dementsprechend mit Schreiben vom 31. Januar 2024 korrekt mit, die letzte Mahnung vom 22. Dezember 2022 mit der Sendungsnummer aaa sei der Angeklagten am 23. Dezember 2022 mit A-Post Plus zugestellt worden. -6-