3.2.4. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits vier Mal gebüsst werden (2018, 2019, 2020, 2021). 3.3. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen zwischen CHF 50'000.00 und CHF 60'000.00 sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 2'000.00. Diese Busse ist angemessen. -9-