3. Der Angeklagte hat mit der Einsprache einen Schaden von CHF 549.00 unter Beilage einer Rechnung über CHF 1'098.00 (offene Posten CHF 449.00, Mahnung CHF 100.00, Schaden CHF 549.00), zahlbar auf ein Konto bei der Raiffeisenbank lautend auf B._____, geltend gemacht. Das Spezialverwaltungsgericht ist im Ordnungsbussenverfahren nicht zur Beurteilung von Schadenersatzansprüchen gegen den Kanton Aargau zuständig.