Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits ein Mal gebüsst werden (2021). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 10'500.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 100.00. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. -9-