1.3.3.2. Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist der aufgehobene Strafbefehl nicht ungültig. Das Verwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 11. September 2023 (WBE.2023.240; bestätigt durch Bundesgerichtsurteil vom 25. Oktober 2023 [9C_653/2023]), zur Frage einer behaupteten ungenügenden Unterzeichnung eines Strafbefehls wie folgt geäussert: