7.3. Die Vorladung wurde – nachdem die Einwohnerdienste Q._____ eine fortbestehende Anmeldung in Q._____ bestätigt hatten und der Angeklagte die postalische Zustellung nicht ermöglichte – am 25. Juni 2024 amtlich publiziert. 8. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 22. Juli 2024). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: