4.4. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2016 -9- bis 2020) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden. 4.5. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen zwischen CHF 40'000.00 und CHF 50'000.00 sowie bei der ersten Widerhandlung CHF 150.00. Diese Busse ist angemessen. - 10 -