Der Angeklagte fügte hinzu, seine Vertreterin habe ihm von Anfang an mitgeteilt, es solle mit der Einreichung der Steuererklärung 2021 bis zum Entscheid der Steuerkommission betreffend Steuerveranlagung 2020 zugewartet werden, zumal der Angeklagte im Steuerjahr 2020 aufgrund falscher Angaben seines bisherigen Steuervertreters nicht korrekt veranlagt worden sei. Der Angeklagte sei schlecht beraten worden. Infolge des zu hoch deklarierten steuerbaren Einkommens sei es der aktuellen Vertreterin nicht möglich gewesen, eine "vernünftige Steuererklärung" für das Jahr 2021 zu erstellen und einzureichen (Protokoll).