1.3.4. Anlässlich der Verhandlung sagte der Angeklagte aus, er scanne sämtliche Briefe, die er erhalte – so auch die Mahnungen – und versende diese umgehend an seine Vertreterin. Der Angeklagte betonte, seine Vertreterin erhalte sämtliche Post zweimal – einmal zeitnah als Scan und einmal pro Quartal als Papierdokumente im Original. Der Angeklagte machte geltend, er selbst habe keine Ahnung von all den Unterlagen. Darum beauftrage er jeweils einen Buchhalter mit der Bearbeitung (Protokoll).