Aufgrund des Vermerks auf den Mahnungen "bevollmächtigter Vertreter: AS & T AG Attenhofer Treuhand, Seeächerstrasse 11, 5330 Bad Zurzach" sei der Angeklagte davon ausgegangen, die Steuervertreterin habe Kenntnis über den aktuellen Verfahrensstand. Erstmals mit der Weiterleitung des Strafbefehls sei die Vertreterin über das Mahnverfahren informiert worden, -6- worauf umgehend die Steuerdeklaration erstellt worden sei und der Angeklagte diese beim Gemeindesteueramt eingereicht habe.