8.4.7. Der auf dem letzten rechtskräftigen steuerbaren Einkommen und der Anzahl Vorstrafen basierende Bussentarif des KStA ist vorliegend verhältnismässig und nicht zu beanstanden. 8.5. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. Die Busse von CHF 400.00 ist damit zu bestätigen. - 17 -