8.4.6. Der Angeklagte liess vorbringen, er erziele ein jährliches Renteneinkommen von CHF 20'440.00 und seine Ehefrau von CHF 13'776.00. Dies entspräche einem gemeinsamen Einkommen von CHF 34'216.00. Weder der Angeklagte noch die beigezogene Vertreterin reichten dem Gemeindesteueramt die Steuererklärung 2023 nach (Aktennotiz vom 14. Januar 2025). - 16 - Eine Überprüfung dieser Behauptungen des Angeklagten war damit nicht möglich.