4.7. 4.7.1. Der Angeklagte brachte vor, obschon er Schweizer Staatsbürger sei, sei er als ehemaliger kosovarischer Staatsangehöriger mit der deutschen Sprache und den steuerrechtlichen Pflichten noch immer wenig bis gar nicht vertraut. Eine Delegation an die Ehepartnerin des Angeklagten sei aufgrund deren eigenen Sprachhandicaps nicht möglich und die Mandatierung einer Treuhandgesellschaft sei nicht ohne weiteres umsetzbar.