4.4.3. Das KStA hat nach Einspracheerhebung das Gemeindesteueramt S._____ zur Stellungnahme aufgefordert. Das Gemeindesteueramt S._____ hat die Stellungnahme vom 22. Oktober 2024 eingereicht. Diese wurde der Vertreterin des Angeklagten mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 mit der Möglichkeit der Stellungnahme zugestellt (Zustellung am 25. Oktober 2024). Es wurde in diesem Schreiben unter anderem ausdrücklich darauf hingewiesen, "Danach wird aufgrund der Sach- und Rechtslage entschieden, ob wir in Anwendung von § 247 Abs. 3 des Steuergesetzes vom -9- 15. Dezember 1998 eine Anklage beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern einreichen."