4.2. 4.2.1. Formelle Rügen – wie namentlich Gehörsrügen oder die Rüge der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit – und Sachverhaltsrügen können ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führen, weshalb sie vorab zu behandeln sind (Urteile 9C_750/2023 vom 18. Dezember 2023 Erw. 2,1; 2C_876/2020 vom 13. September 2022 Erw. 2.2.1 mit Hinweisen, nicht publ. in: BGE 149 II 147). -7-