"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2024 wurden der Angeklagte und dessen Vertreterin auf den 21. Januar 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt S._____ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 14. Januar 2025).