antragt eine Busse in der Höhe des Strafbefehls, also von CHF 4'000.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00). 3.2. 3.2.1. Die Angeklagte liess geltend machen, das KStA habe aufgrund nicht eingereichter Steuererklärungen der Angeklagten die Steuerfaktoren für die Kantons- und Gemeindesteuern viel zu hoch eingeschätzt.