9. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2024 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 19. November 2024 vorgeladen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA, Sektion juristische Personen, weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 12. November 2024). 11. Die Angeklagte bzw. deren Organ ist nicht zur Verhandlung erschienen. 12. Mit Schreiben vom 21. November 2024 wurde der Angeklagten eine mögliche Bussenerhöhung angedroht und die Möglichkeit zur Stellungnahme oder zum Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl gegeben. 13. Die Angeklagte hat keine Stellung genommen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: