"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2024 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 22. Oktober 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 ersuchte die Verwaltungsratspräsidentin der Angeklagten um Verschiebung des Verhandlungstermins.