3.4. 3.4.1. Anlässlich der Verhandlung liess die Angeklagte vorbringen, am 3. August 2022 sei der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet worden. Auf Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau sei der Verfügung betreffend Konkurseröffnung die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Die Gesellschaft habe eine Schuldensanierung durchgeführt. In der Folge sei die Konkurseröffnung widerrufen worden. Das steuerbare Eigenkapital von CHF 485'182.00 enthalte ein verdecktes Eigenkapital von CHF 397'187.00, welches auf Darlehen des Gesellschafters C._____ beruhe. Die Angeklagte sei aktuell ohne Personal und ohne Aktiven (Protokoll).