8. Am 30. September 2024 erhob das KStA, Sektion Bezug, beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 9. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2024 wurden die Angeklagte bzw. deren Organ und ihre Vertreterin auf den 22. Oktober 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt.