Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2020, 2021). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 88'400.00 sowie bei der dritten Widerhandlung -8- CHF 1'400.00. Dementsprechend ist die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 1'600.00 auf CHF 1'400.00 zu reduzieren.