4. 4.1. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 98'982.00 (steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 2021) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Tatsächlich beträgt das letzte rechtskräftige (und damit vorliegend für die Bussenbemessung massgebliche) steuerbare Einkommen der Steuerperiode 2022 CHF 88'400.00. Für die Bussenbemessung ist zu Gunsten des Angeklagten auf dieses tiefere Einkommen abzustellen.