1.3.3. Der Angeklagte macht gesundheitliche Probleme seiner Partnerin während ihrer Schwangerschaft geltend. Dazu reicht er allgemein formulierte Arztzeugnisse betreffend seine Partnerin ein. Die vorgebrachten persönlichen Umstände mögen für die Partnerin des Angeklagten schwierig und belastend gewesen sein. Inwiefern der Angeklagte selbst von der gesundheitlichen Situation der Partnerin in seiner psychischen und physischen Konstitution derart beeinträchtigt worden sein sollte, so dass er konkret nicht in -6-