Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Kapital des Angeklagten von CHF 50'000.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares/satzbestimmendes Kapital 2021) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2016 bis 2020) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits vier Mal gebüsst werden (2016, 2017, 2018, 2019). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Kapital von CHF 50'000.00 sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 4'000.00.