9. Mit Erklärung vom 18. September 2023 verzichtete der Angeklagte auf die Teilnahme an der Verhandlung und ermächtigte das Gericht, das Urteil in Abwesenheit auf Grundlage der Akten zu fällen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 19. Oktober 2023). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).