Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits ein Mal gebüsst werden (2015). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 (gleich wie bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 8'500.00) sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 100.00.