1.3. 1.3.1. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, eingeschriebenen Mahnung vom 19. September 2017 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, die Steuererklärung sei in seiner Post "unter gegangen". Er habe sie jetzt gefunden und werde sie bei der Steuergemeinde Q. einreichen.