4. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2014 bis 2018) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2017 und 2018). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von maximal CHF 100'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 800.00. -8- Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 2'400.00 ist daher auf CHF 800.00 zu reduzieren. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich.