3.3. Mit der Einsprache und an der Verhandlung stellten sich der Angeklagte und seine Ehefrau auf den Standpunkt, aufgrund ihres Einkommens sei die Busse zu reduzieren. Der Angeklagte machte anlässlich der Verhandlung geltend, er habe eine Einzelfirma. Er arbeite seit 2016 als selbständiger Gipser. Im Jahr 2021 habe er mit einem einzigen Auftrag bislang knapp CHF 17'000.00 netto verdient. Die Ehefrau des Angeklagten sei aktuell beim RAV. Ihre monatlichen Einkünfte würden knapp CHF 2'000.00 betragen. Ihr Existenzminimum sei auf CHF 1'400.00 festgelegt.