und nach der Anzahl früherer Ordnungsbussen. Diesbezüglich hat das KStA einen nicht zu beanstandenden Bussentarif ausgearbeitet. Das KStA beantragt eine Busse in der Höhe des Strafbefehls, also von CHF 2'400.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00). 3.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 243'520.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares Einkommen 2018, nach Ermessen) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt.