1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, per A-Post Plus versandten Mahnung vom 20. August 2020 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. 1.4.1. Der Angeklagte bringt vor, er habe die Steuererklärung nicht einreichen können. Die Unterlagen habe sein Buchhalter zurückbehalten, da er ihm einen Geldbetrag nicht habe bezahlen können.