1.3.3. Da der Angeklagte eine noch im November 2020 anhaltende Arbeitsunfähigkeit geltend macht, wurde der Angeklagte mit Verfügung vom 2. Juli 2020 aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht mit einem ärztlichen Bericht nachzuweisen, dass er vom 16. September 2020 bis 16. Oktober 2020 (letzte Frist) nicht in der Lage war, die Steuererklärung einzureichen.