Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten satzbestimmenden Einkommen des Angeklagten von CHF 453'192.00 (rechtskräftiges Einkommen 2017) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits einmal gebüsst werden (2017). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 453'100.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 1'300.00.