Aufgrund immer komplexerer Regeln der Krankenkassen sei der Abrechnungsaufwand enorm. Infolgedessen sei die Buchhaltung nicht rechtzeitig erstellt worden und er habe die Steuererklärung 2018 nicht einreichen können. Eine weitere Fristerstreckung habe er als nicht zumutbar für das Gemeindesteueramt Q. erachtet, weshalb er auch darauf verzichtet habe.