3.2.2. Insoweit es um die Nichteinreichung der Steuererklärung geht, handelt es sich vorliegend um die dritte Widerhandlung. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 114'600.00 beträgt die Busse gemäss aktuellem Bussentarif bei der dritten Widerhandlung CHF 2'000.00. Zusätzlich wird die in den Jahren 2015 und 2016 infolge nicht eingereichten Aktenergänzungen ausgesprochene Bussen mit CHF 70.00 straferhöhend berücksichtigt. -8-