1.4.6. Im Jahr 2020 wurden die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung 2019 verlängert (vgl. SonderV 20-1). Die Inhaber von personenbezogenen juristischen Personen wurden im Text der Verordnung nicht explizit bedacht oder erwähnt, da man die Verordnung einfach halten und eine klare Handhabung bewirken wollte. Entsprechend wurden die verschiedenen Formulare (A, B und C) den unterschiedlichen Fristverlängerungen zu Grunde gelegt (Telefonnotiz vom 20. Mai 2021).