1.4.3. Der Wegleitung zur Steuererklärung 2019 kann Folgendes entnommen werden: "Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober 2020 von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2020 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.