Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Kapital der Angeklagten von CHF 292'607.00 aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2015, 2016). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Kapital von CHF 292'607.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 3'000.00.