Steuererklärung bzw. Fristerstreckung zu mandatieren. Es wurde denn auch nicht geltend gemacht, dass Herr F., Gesellschafter und Liquidator der Angeklagten, an der Vornahme solcher Handlungen verhindert war. Im Übrigen datiert die "Verordnung für Ergotherapie" vom 15. Juli 2020 und somit erst nach Ablauf der letzten Frist zur Einreichung der Steuererklärung vom 8. April 2020. Im relevanten Zeitraum davor, wurden keine Belege für gesundheitliche Probleme weder von der Vertreterin, noch vom Gesellschafter und Liquidator eingereicht.