Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 77'900.00 (2018) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2014 bis 2018) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten einmal gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 77'962.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 300.00.