1.3. 1.3.1. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, mit A-Post Plus versandten Mahnung vom 22. September 2020 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.3.2. Der Angeklagte bringt in der Einsprache vom 16. November 2020 vor, er habe die Gemeinde Q. über seine Situation informiert, dass er gesundheitlich nicht in der Lage gewesen sei, die Steuererklärung einzureichen. Er habe die Steuererklärung nun einem Treuhänder zur Ausfertigung übergeben.