Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder aber wenigstens ein Fristerstreckungsgesuch zu stellen. 8. Der Angeklagte ist zur Verhandlung nicht erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).