"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 12. März 2021 wurde der Angeklagte auf den 15. April 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Zudem wurde er aufgefordert ein Arztzeugnis einzureichen, aus dem detailliert hervorgeht, aus welchen medizinischen Gründen er im Zeitraum vom 24. September 2020 bis zum 13. Oktober 2020 nicht in der Lage war, eine -3-